Richterliche Weisung
Einleitung
Im Rahmen der Weisungen nach § 10 JGG bieten wir soziale Trainingskurse (STK) und Antigewalttrainings (AGT) an.
In der Regel werden diese richterlichen Weisungen auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe im Urteil ausgesprochen und über die zuständigen Jugendämter finanziert.
In diesem besonderen Kontext haben wir unsere Module seit dem Jahr 1995 kontinuierlich weiterentwickelt und sie stellen eine finanzierbare und Erfolg versprechende Methode dar, mit jungen Straf- und Gewalttätern zu arbeiten.
Wir setzen damit das Leitmotiv des Jugendgerichtsgesetzes „Erziehung vor Strafe“ konsequent und erfolgreich um.
Dabei verstehen wir unseren präventiven Ansatz im Rahmen einer Verurteilung neben den strafrechtlichen Sanktionen, im Einzelfall als sinnvolle und notwendige Ergänzung.